Die Fahrradklingel oder Fahrradglocke ist ein Zubehörteil am Fahrrad, mit dem der Fahrradfahrer Schallzeichen geben kann, um in Gefahrsituationen auf sich aufmerksam zu machen und andere Verkehrsteilnehmer zu warnen.
Die Klingel besteht üblicherweise aus einem Klangkörper aus Metall, der mit einer Schelle am Lenker befestigt wird. Ein am Klangkörper befestigter Klöppel wird manuell gegen den Klangkörper geschlagen, um das Glockengeräusch zu erzeugen. Bei anderen Bauformen ist der Klöppel im Klangkörper auf einem Federwerk drehend aufgehangen und wird mittels eines Handhebels bewegt.
Rechtliche Situation[]
In Deutschland ist nach § 64a der StVZO die helltönenden Glocke am Fahrrad vorgeschrieben, andere Einrichtungen für Schallzeichen, insbesondere Hupen und Radlaufglocken sind verboten.
In Österreich ist nach § 1 der Fahrradverordnung lediglich vorgeschrieben, daß eine Vorrichtung zur Abgabe akustischer Warnzeichen am Fahrrad montiert ist. Das können auch eine Hupen und Radlaufglocken sein.
In der Schweiz ist nach Art. 218 der VTS eine „gut hörbare Fahrradglocke“ vorgeschrieben, ausgenommen sind Fahrräder mit einem Gewicht von höchstens 11kg. Andere Warnvorrichtungen sind nicht erlaubt.